In ihrer Verantwortung für den Schutz der Würde und Integrität junger Menschen haben sich die deutschen Bischöfe auf Leitlinien verständigt und am 23.08.2010 verabschiedet. Diese Leitlinien wurden vom Vorstand der Deutschen Ordensobernkonferenz e.V. (DOK) am 7. Oktober 2010 in Bonn im Blick auf ihre Anwendung in den Mitgliedsgemeinschaften adaptiert und von unserer Provinz am 26.10.2010 in Kraft gesetzt. Auch die aktuelle Fassung der Interventionsordnung der DOK wurde von unserer Provinz am 19.12.2023 in Kraft gesetzt. Gleiches gilt für die Rahmenordnung für Prävention der DOK.
In der Einleitung der Interventionsordnung wird betont: „Das Leid der von sexuellem Missbrauch Betroffenen wird anerkannt. Betroffene haben Anspruch auf besondere Aufmerksamkeit und Hilfe. Sie müssen vor weiterer sexueller Gewalt geschützt werden. Betroffene und ihre Angehörigen sowie Nahestehende und Hinterbliebene sind bei der Aufarbeitung von Missbrauchserfahrungen zu unterstützen und zu begleiten. Sexueller Missbrauch, vor allem an Minderjährigen sowie an schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen, ist ein Verbrechen. Gerade wenn Beschäftigte im kirchlichen Dienst solche Taten begehen, erschüttert dies nicht selten bei den Betroffenen und ihren Angehörigen sowie Nahestehenden und Hinterbliebenen das Grundvertrauen in die Menschen und in Gott. Darüber hinaus besteht die Gefahr schwerer psychischer Schädigungen. Es ist die Pflicht der Täter, sich ihrer Verantwortung und den Konsequenzen ihrer Tat zu stellen.“
Als Steyler Missionare in Deutschland bemühen wir uns darum, geschehenes Unrecht aufzuarbeiten, uns einfühlend der Situation der Opfer zu stellen und das in unseren Kräften Stehende zu tun, um zu Versöhnung und Heilung beizutragen. Betroffene können sich vertrauensvoll an die externe Ansprechperson für Verdachtsfälle sexuellen Missbrauchs, Frau Dr. Barbara Kreichelt, sowie an die Provinzleitung wenden.
Am 2. März 2011 haben die Deutsche Bischofskonferenz und die Deutsche Ordensobernkonferenz ein Dokument zur Anerkennung des Leids verabschiedet. Die entsprechenden Bestimmungen wurden vom Provinzrat der Deutschen Provinz am 15. März 2011 für die Deutsche Provinz der Steyler Missionare in Kraft gesetzt.
Zum ersten Januar 2021 wurde eine neue Verfahrensordnung für das Verfahren zur Anerkennung des Leids seitens der Deutschen Bischofskonferenz entwickelt. Diesem Verfahren haben sich die Steyler Missionare angeschlossen.
Mit den uns bisher bekannten Betroffenen nehmen wir persönlich Kontakt auf, um ihnen unsere Verfahrensweise mitzuteilen. Wir senden ihnen das Antragsformular auf materielle Leistungen der Deutschen Provinz der Steyler Missionare in Anerkennung des ihnen zugefügten Leids zu.
Hier finden Sie zum Download das Merkblatt und das Antragsformular wie auch die Postanschrift, an die Sie bitte den Antrag schicken.
Antragsformular Anerkennung des Leids beschreibbar zum Download
Antragsformular Anerkennung des Leids handschriftlich zum Download
Antragsformular Erneuter Antrag beschreibbar zum Download
Antragsformular Erneuter Antrag handschriftlich zum Download
Ordnung Verfahren zur Anerkennung des Leids zum Download
Adresse für die Zusendung von Anträgen:
Anträge auf Anerkennung des Leids werden durch die externe Ansprechperson für Verdachtsfälle sexuellen Missbrauchs, Frau Dr. Barbara Kreichelt aufgenommen und an den Provinzial, Pater Dr. Peter Claver Narh SVD weitergeleitet.
Dr. theol. Barbara Kreichelt (persönlich - vertraulich)
Provinzialat
Arnold Janssen Straße 30
53757 Sankt Augustin
E-Mail: missbrauchsbeauftragte@steyler.eu
Stand: 08.05.2025