In ihrer Verantwortung für den Schutz der Würde und Integrität junger Menschen haben sich die deutschen Bischöfe auf Leitlinien verständigt und am 23.08.2010 verabschiedet. Diese Leitlinien wurden vom Vorstand der DOK Deutschen Ordensobernkonferenz e.V. am 7. Oktober 2010 in Bonn im Blick auf ihre Anwendung in den Mitgliedsgemeinschaften adaptiert und von unserer Provinz am 26.10.2010 in Kraft gesetzt.
In der Einleitung der Leitlinien wird betont: „Opfer sexuellen Missbrauchs bedürfen besonderer Achtsamkeit. Sie müssen vor weiterer sexueller Gewalt geschützt werden. Ihnen und ihren Angehörigen müssen bei der Aufarbeitung von Missbrauchserfahrungen Unterstützung und Begleitung angeboten werden. Sexueller Missbrauch vor allem an Kindern und Jugendlichen ist eine verabscheuungswürdige Tat. Dies gilt besonders, wenn Kleriker oder Ordensangehörige sie begehen. Nicht selten erschüttert der von ihnen begangene Missbrauch bei den Opfern – neben den möglichen schweren psychischen Schädigungen – zugleich auch das Grundvertrauen in Gott und die Menschen. Die Täter fügen der Glaubwürdigkeit der Kirche und ihrer Sendung schweren Schaden zu. Es ist ihre Pflicht, sich ihrer Verantwortung zu stellen.“ Als Steyler Missionare in Deutschland bemühen wir uns darum, geschehenes Unrecht aufzuarbeiten, uns einfühlend der Situation der Opfer zu stellen und das in unseren Kräften Stehende zu tun, um zu Versöhnung und Heilung beizutragen.
Betroffene können sich vertrauensvoll an die Provinzleitung wenden.
Am 2. März 2011 haben die Deutsche Bischofskonferenz und die Deutsche Ordensoberenkonferenz ein Dokument zur ‚Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde‘ verabschiedet. Die entsprechenden Bestimmungen wurden vom Provinzrat der Deutschen Provinz am 15. März 2011 für die Deutsche Provinz der Steyler Missionare in Kraft gesetzt.
Mit den uns bisher bekannten Opfern nehme ich persönlich Kontakt auf, um ihnen unsere Verfahrensweise mitzuteilen und sende ihnen das Antragsformular auf materielle Leistungen der Deutschen Provinz der Steyler Missionare in Anerkennung des ihnen zugefügten Leids zu.
Hier finden Sie zum Download das Merkblatt und das Antragsformular wie auch die Postanschrift, an die Sie bitte den Antrag schicken.
Antragsformular Anerkennung des Leids beschreibbar zum Download
Antragsformular Anerkennung des Leids handschriftlich zum Download
Antragsformular Erneuter Antrag beschreibbar zum Download
Antragsformular Erneuter Antrag handschriftlich zum Download
Ordnung Verfahren zur Anerkennung-des-Leids mit Logo zum Download
Adresse für die Zusendung von Anträgen:
Anträge auf Entschädigung werden durch die Missbrauchsbeauftragte Frau Dr. Barbara Kreichelt aufgenommen und an den Provinzial, Pater Dr. Peter Claver Narh SVD, weitergeleitet.
Dr. theol. Barbara Kreichelt (persönlich - vertraulich)
Provinzialat
Arnold Janssen Straße 30
53757 Sankt Augustin
E-Mail: missbrauchsbeauftragte@steyler.eu
update: 06.07.2022