Gebetsmeinung - Mai 2013

Mai 2013

Wir beten: Für die Verantwortlichen in der Rechtspflege: um Integrität und Gewissenhaftigkeit.

Frt. Severin Parzinger SVD

Wort Gottes: 

Wenn in eure Versammlung ein Mann mit goldenen Ringen und prächtiger Kleidung kommt, und zugleich kommt ein Armer in schmutziger Kleidung, und ihr blickt auf den Mann in der prächtigen Kleidung und sagt: Setz dich hier auf den guten Platz!, und zu dem Armen sagt ihr: Du kannst dort stehen!, oder: Setz dich zu meinen Füßen! - macht ihr dann nicht untereinander Unterschiede und fällt Urteile aufgrund verwerflicher Überlegungen? Wenn ihr dagegen nach dem Wort der Schrift: Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst! das königliche Gesetz erfüllt, dann handelt ihr recht. Wenn ihr aber nach dem Ansehen der Person urteilt, begeht ihr eine Sünde und aus dem Gesetz selbst wird offenbar, dass ihr es übertreten habt (Jak 2,2-4.8-9). 


Rechtspfleger und Rechtspflegerinnen spielen in unserer heutigen Zeit eine zunehmend wichtige Rolle in der Justiz. Sie nehmen Aufgaben in vielen Rechtsgebieten bei den Gerichten und den Staatsanwaltschaften wahr. Zum großen Teil auch solche Aufgaben, die nach früherer Gesetzgebung nur von Richtern übernommen werden durften. So begegnet man zum Beispiel dem/der Rechtspfleger/In bei der Bearbeitung von Grundbuch und Nachlassangelegenheiten, bei Streitigkeiten und Fragen im Zwangsvollstreckungsrecht und Betreuungsrecht. In ihren Entscheidungen sind die Rechtspfleger/Innen dabei ausschließlich an Recht und Gesetz gebunden. Sie entscheiden sachlich unabhängig und sind nicht weisungsgebunden. In der Ausführung ihrer Aufgaben sind die Rechtspfleger/Innen damit genauso sachlich unabhängig wie ein Richter. In den betroffenen Rechtsgebieten handelt es sich auch oft um sehr persönliche Angelegenheiten und Schicksale. Die getroffenen Entscheidungen der Verantwortlichen entfalten dann eine große Tragweite für die Betroffenen. Daraus ergibt sich die große Verpflichtung der Verantwortlichen, die frei und weisungsungebunden wichtige Entscheidungen zu treffen haben, in gewissenhaftem und verantwortungsvollem Umgang. 

Wir alle haben selbst in unserem Leben schon Situationen erfahren, in denen wir andere Menschen aufgrund ihrer Erscheinung, ihrer Herkunft oder ihres Auftretens beurteilt und vor allem auch verurteilt haben. Auch die Justiz und alle Verantwortlichen in der Rechtspflege sind davon natürlich nicht ausgenommen. Bei jedem besteht die Gefahr, dass er sich in seinen Entscheidungen von Vorurteilen und Voreingenommenheit beeinflussen lässt. Dabei ist es ganz natürlich, dass man Vorurteile hat. Ein Richter sagte dazu einmal, dass es dabei nur wichtig sei, sich ihrer bewusst zu werden. Denn nur was man sich bewusst macht, kann man auch steuern. Bei wesentlichen Entscheidungen stellt es immer einen schwierigen Balanceakt dar, einerseits die Distanz zu wahren und sich andererseits gefühlsmäßig einzulassen, um den Nöten und Anliegen der Betroffenen gerecht zu werden. Aber nur dann kann eine „gerechte“ und unparteiische Entscheidung möglich sein.  


Theresa Siebert
(Jura-Studentin und MaZ 2008/09 in Rumänien)

Großer Gott,
dein Sohn Jesus Christus hat uns ein Leben frei von Vorurteilen, vorschnellen Aburteilungen und egoistischer Ignoranz, vorgelebt. Mach uns allezeit bereit, uns von seinem respektvollen und liebenden Handeln an anderen inspirieren zu lassen. Stärke mit der Kraft deines Heiligen Geistes besonders all diejenigen, die Verantwortung tragen im Umgang mit Recht und Gesetz, damit deine Liebe Wirklichkeit werde unter uns Menschen. Amen.


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