27. Sonntag im Jahreskreis (C)

Besinnung

Die Pflicht eines Dieners

1. Lesung: Hab 1,2-3; 2,2-4
2. Lesung: 2Tim 1,6-8.13-14
Evangelium: Lk 17,5-10

Die Pflicht eines Dieners (zu Lk 17,7)

Einmal richtete er an sie die Frage: Wenn einer von euch einen Knecht hat, darf er ihn dann Knecht nennen? Wird er es wagen, seinem Knecht, der eben vom Feld heimgekommen ist, zu sagen: Mach mir etwas zu essen, gürte dich und bediene mich? Wenn ich gegessen und getrunken habe, kannst auch du essen und trinken!

Sein Knecht würde ihm entgegenhalten: Meinst du, weil ich in deinen Diensten stehe, darfst du alles von mir fordern? Eben bin ich erst vom Feld heimgekehrt. Habe nicht auch ich das Recht, mich auszuruhen? Und er wird seinen Herrn an die Pflichten erinnern, die er gegenüber seinen Untergebenen hat.

Dann fuhr er fort: Ein Herr wird sich daran gewöhnen müssen, dass er nicht jederzeit über seinen Knecht verfügen darf, sonst muss er sich den Vorwurf gefallen lassen, er beute Menschen aus. Will er seinen Knecht behalten, muss er bereit sein, auch selbst die Schürze anzulegen, um ihn zu bedienen.

Ein Knecht, der nur zu dienen hat, wird bald seinen Dienst aufkündigen und sich einem Herrn anbieten, der ihn als Mitarbeiter akzeptiert. Welcher Knecht, auch wenn er nur getan hat, was man ihm befahl, wird zugeben, er sei unnütz und habe nur seine Schuldigkeit getan? Er wird vielmehr immer neue Rechte zu erwerben suchen und nicht eher ruhen, bis er selbst Herr ist

                                                               Wer nicht arbeiten will, soll auch nicht essen, 
                                                                                                 fordert der Apostel Paulus.
                          Es gibt gesündere Mittel, mit seiner Langeweile fertig zu werden.


In: Walter Rupp, Der verlorene Vater - Erstaunliche Gleichnisse, München 2003, S. 66f

P. Walter Rupp SJ

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